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Positionspapier zur Photovoltaik-Handlungsstrategie für Frankfurt (Oder)

Für eine Energiewende, die Frankfurterinnen und Frankfurter einbezieht und landwirtschaftliche Betriebe stärkt

Mit der stetigen Verbesserung des Wirkungsgrades von Solarzellen und sinkenden Anlagenkosten können Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) inzwischen ohne EEG-Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Das zunehmende Interesse an der Errichtung solcher Anlagen auf Freiflächen im Außenbereich ist mit einem steigenden Flächenbedarf verbunden und führt zu Nutzungskonkurrenzen vor allem mit der Landwirtschaft sowie dem Natur- und Landschaftsschutz.

Die Einleitung von Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Aufgabe der Stadt Frankfurt (Oder). Damit hat sie ein wesentliches Instrument zur Steuerung bei der Errichtung von PV-FFA in ihrer Hand.

Die Handlungsstrategie für PV-FFA in Frankfurt (Oder) zielt darauf ab, die hoheitliche Steuerungsfunktion wahrzunehmen. Eine Steuerung und ein strategisches Vorgehen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit ist grundsätzlich zu begrüßen.

Größte Herausforderung ist und bleibt die Frage der Beteiligung und der Akzeptanz der Frankfurterinnen und Frankfurter. Bei rund 900 Hektar Fläche, die in derzeitig laufenden Antragsverfahren für Photovoltaik-Anlagen in Frage kommen, sind Flächenkonflikte – ob mit oder ohne PV-Strategie – vorprogrammiert.

Als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vertreten wir die Überzeugung, dass eine PV-Strategie nicht nur städtebauliche, sondern auch wirtschaftliche, soziale und demokratische Faktoren beinhalten muss. Getragen von diesem Gedanken, stellen wir folgende Punkte zur Diskussion:

Leitplanken für Beteiligung, Akzeptanz und lokale Wertschöpfung

  • Frankfurter Flächen für Frankfurter Strom: Der erzeugte Solarstrom sollte vorrangig von den Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts verbraucht werden. Die Strompreisentwicklung und deren Folgen für private Haushalte und Betriebe haben das Interesse steigen lassen, an dem in der Gemeinde produzierten Strom zu partizipieren und persönlich von hohen Strompreisen entlastet zu werden. Gemeinsam mit den Stadtwerken sind Bürgerstrommodelle mit dem Ziel zu entwickeln, die Frankfurterinnen und Frankfurter mit Lokalstromtarifen günstigen erneuerbaren Strom anzubieten. Erreicht werden soll dies durch langfristige Lieferverträge zwischen Anlagenbetreibern und den Stadtwerken, um Verlässlichkeit und bezahlbare Preise sicherzustellen. Gleichzeitig müssen Lösungen gefunden werden, um zusätzliche Netznutzungsentgelte zu vermeiden. Als Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke muss die Stadt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten darauf hinwirken.
  • Kein Verkauf kommunaler Flächen: Kommunale Flächen sollen, wenn überhaupt, nur über Pachtverträge zur Verfügung gestellt werden. Projektierer sind für Aufbau, Unterhalt und Rückbau der Anlagen verantwortlich, einschließlich der Herstellung des ursprünglichen Zustandes der Böden. Dieses muss vertraglich abgesichert werden.
  • Einbeziehung der Ortsteile: Die Ortsteile und dessen Einwohnerinnen und Einwohner sind in die Projektierung einzubeziehen, wobei die Mitentscheidung der Ortsbeiräte eine grundlegende Bedingung ist. Wo es keine arbeitsfähigen Ortsbeiräte gibt, muss die Stadtverwaltung die Beteiligung sicherstellen, etwa über Ortsversammlungen. Einnahmen aus PV-Anlagen müssen signifikant den betroffenen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden, wofür die Stadtverwaltung ein transparentes Verfahren erarbeiten soll. Das Verfahren ist mit den Ortsbeiräten und den fachlich zuständigen Ausschüssen zu diskutieren.
  • Ausschluss landwirtschaftlicher Flächen mit hohen Bodenwerten: Die Energiewirtschaft kann zur Diversifikation der Einnahmenseite der Frankfurter Landwirtschaftsbetriebe beitragen. Standortentscheidungen für PV-FFA dürfen aber nicht zu Lasten produktiver und lokal bedeutender landwirtschaftlicher Flächen getroffen werden und sind auszuschließen. Damit sind in erster Linie Flächen mit vergleichsweise hohen Bodenwertzahlen (30 oder höher) oder seltenen und damit schützenswerten Böden gemeint.
  • Abstandsregeln zur Wohnbebauung und Sichtschutz: Die im Entwurf genannten Abstandsregeln zur Wohnbebauung („250 Meter unter Vorbehalt“) sind auf keinen Fall aufzuweichen. Natürliche Sichtschutz- sowie Befriedungsmaßnahmen durch Bäume, Hecken oder Büsche sind von den Projektierern bzw. Anlagenbetreibern zu finanzieren. Was bisher gänzlich fehlt, ist ein Orientierungswert für die maximale Höhe von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Nähe von Wohngebäuden. Wir stellen zur Diskussion: je näher Photovoltaik-Anlagen an Wohnbebauungen liegen, desto niedriger sollte die Höhe der Anlagen sein.

Frankfurt (Oder), 26.01.2024

Stefan Kunath, Kreisvorsitzender und stellv. Fraktionsvorsitzender

Sandra Seifert, Fraktionsvorsitzende

Jan Augustyniak, Fraktionsgeschäftsführer

Anja Kreisel, Kreisvorsitzende

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