
AfD-Politiker Wilko Möller rechtskräftig verurteiltAnja Kreisel: „Ich würde jederzeit wieder Anzeige erstatten“
Bundesgerichtshof verwirft Revision / 100 Tagessätze wegen verfassungswidriger Kennzeichen auf Wahlplakat / AfD-Fraktionsvorsitzender in Frankfurt (Oder) und Landtagsabgeordneter nun vorbestraft.
Die Verurteilung des AfD-Politikers Wilko Möller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Brandenburger Landtagsabgeordneten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) verworfen. Möller war am 17. Februar 2026 zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden.
Anja Kreisel, Kreisvorsitzende der Linken in Frankfurt (Oder), hatte das betreffende Wahlplakat bereits 2024 zur Anzeige gebracht, weitere Menschen erstatteten ebenfalls Anzeige.
„Ich habe damals Anzeige erstattet, weil ich nicht hinnehmen wollte, dass eine dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnliche Darstellung im öffentlichen Raum verbreitet wird. Dafür habe ich Hass, Bedrohungen und Häme erlebt. Heute ist die Verurteilung rechtskräftig. Ich würde jederzeit wieder Anzeige erstatten“, erklärt Kreisel.
Vorbestrafter AfD-Politiker in kommunaler und Landesverantwortung
Mit der rechtskräftigen Verurteilung gilt Möller als vorbestraft. Damit wird die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) von einem vorbestraften Politiker geführt. Zugleich nimmt Möller sein Mandat als Abgeordneter im Brandenburger Landtag nun als rechtskräftig Verurteilter wahr.
„Das ist keine politische Meinungsverschiedenheit, sondern eine strafrechtlich festgestellte Grenzüberschreitung. Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss sich an Recht und Gesetz halten. Das gilt auch für Landtagsabgeordnete und kommunale Fraktionsvorsitzende“, so Kreisel.
Ähnlichkeit mit Hitlergruß war dem Angeklagten bewusst
Gegenstand des Verfahrens war ein AfD-Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024 mit dem Slogan „Wir schützen Eure Kinder“. Nach den Feststellungen des Landgerichts zeigte das Motiv eine dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnliche Armhaltung.
Obwohl Möller diese Ähnlichkeit erkannte, veranlasste er den Druck von rund 50 Exemplaren und ließ sie im Frankfurter Stadtgebiet aufhängen.
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 wurde die Revision verworfen.
Dank an weitere Anzeigeerstattende
Anja Kreisel dankt ausdrücklich den weiteren Menschen, die wegen des Plakats Anzeige erstattet haben.
„Wir haben nicht weggesehen. Mein Dank gilt allen, die ebenfalls Anzeige erstattet haben. Es ist wichtig, dass Menschen auch dann handeln, wenn sie dafür angefeindet werden. Rechte Provokationen dürfen nicht unwidersprochen bleiben.“
Hintergrund zum Verfahren
• Landgericht Frankfurt (Oder): Urteil vom 17. Februar 2026, Az. 24 KLs 21/25
• Strafmaß: 100 Tagessätze zu je 116 Euro
• Straftatbestand: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB
• Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13. Oktober 2026, Az. 3 StR 315/26
• Bekanntgabe: BGH-Pressemitteilung Nr. 203/2026 vom 26. Oktober 2026
• Status: rechtskräftig
Pressekontakt
Anja Kreisel
Kreisvorsitzende Die Linke Frankfurt (Oder)

